Vor welchem Hintergrund würden neokratisch geprägte Verfassungenwürfe entstehen? Wie fremd wären sie dem herrschenden Zeitgeist? Lägen sie jenseits des zeitlichen Denkhorizonts der politischen Institutionen, der Bürger und auch der einschlägigen Wissenschaft? Geht es dabei um einen überschaubaren Gedankensprung oder doch eher um generationenlanges Umdenken?
Das beides zugleich zutreffen könnte, erklärt u.a. der folgende Artikel:
Wie sehr der Zeitgeist selbst in akuten Staatskrisen noch in den herkömmlichen Vorstellungen von Staatlichkeit – und damit im herkömmlichen Parteienstaat – verwurzelt bleibt, zeigt das folgende Beispiel:
Politische Entscheidungsbefugnis kann in verschiedenen Verfahren auf Mandats- und Amtsträger und auf Staatsorgane übertragen werden: In den Verfahren der repräsentativen Demokratie, der direkten Demokratie und im so genannten Beauftragungsverfahren (s. hierzu das Glossar).
Die Verfassung legt die Rollenverteilung unter diesen Verfahren fast.
Der folgende Beitrag erklärt, wofür vorzugsweise die direkte Demokratie einzusetzen ist, geht aber auch auf die beiden anderen Verfahren ein.