Die Verfassungen demokratischer Staaten sind veraltet. Sie schreiben eine Staatsordnung fest, in der Politik nicht mehr genügend leistungsfähig sein kann. Dies ist die Grundannahme der Beiträge auf dieser Website.
Alternativen zur herkömmlichen demokratischen Staatsordnung ergeben sich aus dem Neokratiekonzept. Neokratische Staatsentwicklung ermöglicht Staatsformen, die der herkömmlichen Demokratie in fast allen Belangen überlegen sind. Um aber solche neuen Staatsformen realisieren zu können, müssen diese erst einmal in konkrete Verfassungsentwürfe gefasst werden. Der Verfassungs-Rat-Geber will hierfür Wegweisungen und Formulierungshilfen leisten.
Alte Staatsverfassungen zu verwerfen und neue zu schaffen war immer ein mühsamer Prozess. In der Vergangenheit bedurfte es regelmäßig einer Staatskrise, um den Weg hierfür zu ebnen. Auch in der Krise aber haben die Beteiligten es sich mit der Verfassunggebung meistens zu leicht gemacht und tiefgreifende Umbrüche gescheut. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit war die Verfassunggebung nach der – aus einer Verschuldungskrise entstandenen – Staatskrise in Island in 2008 (S. auch den Beitrag hierzu in Hintergründe). Immerhin bietet solch ein Fall aber Anschauungsunterricht dafür, wie leicht die Chance für eine gründliche Erneuerung des Staates verspielt ist. Der hiesige "Verfassungs-Rat-Geber" will dazu ermutigen, dass künftige Verfassunggebung sich höhere Ziele setzt.
Reale Chancen für eine ambitioniertere Verfassunggebung wachsen erst, wenn das Vertrauen der Bürger in den herkömmlichen Parteienstaat schwindet und damit die bestehende Staatsverfassung delegitimiert wird. In dieser Übergangsphase werden erst einmal Eingriffe in das Wahlrecht zu fordern sein.(Näheres hierzu auf der verbundenen Website www.parteien-stop.de). Erst danach ist die Verfassung als ganze in Frage zu stellen.
Das erste große Ziel der Staatserneuerung muss sein, eine eigenständige verfassunggebende Instanz einzurichten, die hier als Permanenter Verfassungsrat bezeichnet wird. Dies ist eine „ewige“ Institution, welche die künftige Staatsverfassung permanent und dynamisch auf der Höhe der Zeit hält. Dies soll im so genannten iterativen Legitimationsverfahren erfolgen. In diesem Verfahren werden bestehende Verfassungen regelmäßig einer Volksabstimmung unterzogen. Wird dabei die verfassunggebende Mehrheit verfehlt, muss der Verfassungsrat den Bürgern schnellstmöglich eine neue Verfassung zur Abstimmung vorlegen.
Aber wie und von wem kann je ein Permanenter Verfassungsrat installiert werden? Formal wäre hierfür die bestehende verfassunggebende Instanz zuständig, das Parlament des alten, vom Legitimationsverfall betroffenen Parteienstaats. Die alten Parlamente aber werden sich einem solchen umwälzenden Ansinnen längstmöglich verweigern, sie werden keine derart neuartige(neokratische) Verfassung entwerfen und vorstellen wollen. Daher müssen die Konzepte von Permanentem Verfassungsrat und iterativem Legitimationsverfahren zunächst von informellen Instanzen formuliert und propagiert werden, z.B. von einem informellen "virtuellen Verfassungsrat. (s. dazu auch die Rubrik Virtueller Verfassungsrat" auf dieser Website).
Dies ist keine leichte Aufgabe. Verfassungsentwürfe lassen sich kaum in einer leicht zugänglichen, im Werben um die Bürgergunst wirkungsmächtigen Sprache formulieren.
Um eine möglichst breite Zustimmung zu grundlegenden Reformen muss daher zunächst mit anderen Mitteln gerungen werden. Dabei bedarf es auch sprachlich eines gewissen revolutionären Elans, der populistische Formulierungen nicht scheut.