Die Neokratie-Fibel

Kurzdefinition, "Neokratiedialog", Schemadarstellungen und Einführungstexte s.u.

Zum Wie und Warum neokratischer Demokratieerneuerung

Die drei Phasen neokratischer Staatsentwicklung

Phase 1
Die bestehende Demokratie wird sich nicht von innen heraus erneuern. Ein substantieller Erneuerungsprozess wird nur in Gang kommen, wenn dem demokratischen Parteienstaat zuvor explizit das Vertrauen entzogen wurde.
Dieser Vertrauensentzug hat – zumindest als schleichender Prozess – in vielen Ländern längst begonnen, ist aber noch kaum über eine stille innere Distanzierung hinausgekommen. Um politische Veränderungen auszulösen, sollte dem Staat das Vertrauen auch auf förmliche Weise entzogen werden (Details hierzu auf www.parteien-stop.de).
Die denkbar deutlichste Form des förmlichen Vertrauensentzugs wäre die Abgabe förmlicher Proteststimmen bei Parlamentswahlen. Um diese förmliche Proteststimmenabgabe aber zu ermöglichen, müsste den Parteien erst einmal eine entsprechende Änderung des Wahlrechts abgerungen werden.
Eine solche Wahlrechtsänderung sollte zugleich konkrete weitere Reformschritte für den Fall vorsehen, dass der Proteststimmenanteil einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Diese weiteren Reformschritte wären dann der Übergang zur zweiten Phase neokratischer Demokratieentwicklung.

Phase 2
Die Überwindung des Parteienstaates ist kein einmaliger Vorgang, sie ist ein längerer Prozess. Dieser Prozess sollte natürlich in einem geordneten Verfahren verlaufen. Hierfür bieten die parteiendominierten demokratischen Institutionen jedoch keine Gewähr. In der Phase 2 neokratischer Staatsentwicklung wäre daher erst einmal ein geordnetes Verfahren zur Weiterentwicklung der Staatsordnung zu institutionalisieren.
Im Neokratiekonzept ist hierfür die Einrichtung eines Permanenten Verfassungsrates bzw. Verfassungskongresses vorgesehen (Prinzip offene – bzw. systemoffene – Verfassung). Dessen erste Aufgabe wäre es, den Bürgern Modelle des Übergangs zu höher entwickelten Staatsformen vorzustellen. Die Bürger würden dann ein solches Übergangsmodell in einem hierfür geeigneten demokratischen Verfahren legitimieren.
Damit wäre schon die dritte Phase neokratischer Entwicklung eingeleitet.

Phase 3

Dies ist die Phase der „ewigen“ Weiterentwicklung der Demokratie, d.h. der permanenten Ausdifferenzierung neokratischer Staatsformen.
Auch die „ewige“ Demokratie- bzw. Neokratieentwicklung wäre von einem Permanenten Verfassungsrat bzw. -kongress zu begleiten und zu gestalten. Dieser ließe die Bürger regelmäßig darüber abstimmen, ob die geltende Staatsverfassung unverändert weiterbestehen soll, und er würde Verfassungsneuerungen vorschlagen, sobald er selbst oder die Bürger dies wollen.

Die Verfassungsneuerungen dieser "ewigen" Phase könnten vorrangig folgenden Zielen dienen:

- Die Leistungsfähigkeit und Sachkompetenz von Politik in allen Bereichen zu erhöhen. Dies kann u.a. durch wachsende Spezialisierung gewählter Parlamente und Politiker geschehen.

- Den Bürgern mehr Entscheidungsfreiheit darüber zu geben, mit wem sie die Staatsbürgerschaft teilen und für welchen Politikbereich sie dies tun (politische Assoziationsfreiheit).

Beide Ziele sind erreichbar durch den Übergang zu Formen der mehrspurigen Demokratie (Mehrspartendemokratie). In diesen Staatsformen werden vom bestehenden Staat politisch eigenständige Staatssparten mit eigenständigen Parlamenten und Exekutiven abgespalten.

• Ein Neokratiedialog:

• Das Neokratiekonzept in ein paar Sätzen:

• Schemadarstellung der mehrspurigen bzw. Mehrsparten-Demokratie (neokratisches Grundmodell):

Schema mehrspurige Demokratie 1



• Schema mehrspurige Demokratie für Fortgeschrittene:

• Das Neokratiemodell – einfach, aber anspruchsvoll:

• Zum spontanen Unbehagen am Neokratiekonzept: