Staatsordnungskonfigurator – Schlüsselinstrument der Staatsformenentwicklung

Ein Staatsordnungskonfigurator ist ein noch zu schaffendes computergestütztes Design-Programm für Staatsordnungen. Es ist eine Software, mit der virtuelle Staatsorgane baukastenartig zu virtuellen Gesamt-Staatsmodellen zusammengestellt werden können.

Mit einer solchen Software ließen sich natürlich auch die aus der Geschichte bekannten Staatsmodelle mit ihren konstituierenden Staatsorganen bildlich darstellen. Der Hauptweck eines Staatsordnungskonfigurators wäre aber, neue Staatsmodelle mit teilweise neuartigen Staatsorganen zu veranschaulichen. So eingesetzt, könnten Staatsordnungskonfiguratoren zu einem unverzichtbaren Instrument künftiger Permanenter Verfassungsräte werden. Online verfügbar gemacht, könnten sie die konzeptionelle Arbeit von Verfassungsräten auch einem breiteren Publikum nahebringen.

Staatsordnungskonfiguratoren könnten in unterschiedlich anspruchsvollen bzw. komplexen Versionen entwickelt werden. Diese Versionen könnten dann auf verschiedenen Ebenen politischer Bildung eingesetzt werden, an Schulen, Hochschulen und Akademien, aber auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen verschiedenster Art und auch von besonders interessierten Bürgern. So genutzt könnten Staatsordnungskonfiguratoren helfen, Veränderungen bestehender Staatsordnungen durchzuspielen bis hin zur virtuellen Utopie. So könnte ein Bewusstseinsstand geschaffen werden, der Stillstand in der Demokratieentwicklung nicht mehr zulässt.

Parteien und Parteienstaat werden den Bürgern ein solches zur Systemveränderung einladendes Instrument nicht als Geschenk zu Füßen legen. Dieses müsste daher zunächst von zivilgesellschaftlichen Initiativen vorangetrieben werden. Ist so aber genügend öffentliches Interesse geweckt, können sich auch staatliche Institutionen den Staatsordnungskonfiguratoren schwerlich noch verweigern.

Ein zentrale Rolle könnte Staatsordnungskonfiguratoren bei der Entwicklung neokratischer Staatsmodelle zukommen, bei denen der herkömmliche allzuständige Gesamtstaat zunehmend von neuartigen Staatsorganen (autonomen Verfassungsräten bzw. Verfassungskongressen und sonstigen autonomen Staatssparten inkl. Bürger- bzw. Laienparlamenten) abgelöst wird.