• Steuersystem

Fünf Thesen zum Steuersystem

  1. Das Steuersystem moderner Demokratien unterscheidet sich nicht wesentlich von demjenigen nichtdemokratischer Staaten. Ein spezifisch demokratisches System der Finanzierung von Staatsaufgaben gibt es bisher nicht.
  2. Das Grundprinzip des bestehenden Steuersystems besteht darin, dass die Staatseinnahmen in einer Gesamt-Staatskasse zusammenfließen und dass die Regierung bzw. das Parlament über die Mittelverwendung aus dieser Kasse entscheidet.
  3. In diesem System kann der einzelne Bürger weder überblicken, wie viel bzw. wie wenig der Staat für einzelne Staatsaufgaben ausgibt, noch kann er hierauf gezielten Einfluss nehmen. Das System ist insofern wirksamer demokratischer Kontrolle und Lenkung kaum zugänglich.
  4. Leichter durchschaubar und demokratischer legitimiert wäre ein Steuersystem dann, wenn die Bürger jederzeit wüssten, wie viel Steuern sie für welchen Politikbereich zahlen und wenn sie hierauf in den einzelnen Bereichen direkt Einfluss nehmen könnten.
  5. Ein solcher direkter demokratischer Einfluss auf die Einnahmen und Ausgaben einzelner Politikbereiche wäre in einer neokratischen Ordnung realisierbar (Spartenstaat / mehrspurige Demokratie. Zur Begriffserläuterung s. auch das Glossar in www.neoplis.info).
    Die Demokratieform des Spartenstaates erlaubt es, Steuern separat für verschiedene Politikbereiche zu erheben und so den Bürgern Klarheit darüber verschaffen, welchen finanziellen Beitrag sie für welchen Politikbereich leisten. Nur solche Klarheit kann die Voraussetzung für eine rationale demokratische Willensbildung in Sachen Staatsfinanzen schaffen.

Essays und Artikel

Das untenstehende beispielhafte Funktionsschema eines neokratischen Steuer- und Staatsausgabensystems ist dem Buch Nationalstaat, Solidarstaat, Effizienstaat. Neue Staatsgrenzen für neue Staatstypen (Darmstadt 1992, S. 69) entnommen.

Beispiel Fiskalsystem im neokratischen Spartenstaat (Schaubild 1992)

Ein solches neokratisches System der Staatsfinanzen kann natürlich in sehr vielen Varianten realisiert werden. Dies ergibt sich schon daraus, dass für die Anzahl und die Aufgabenabgrenzung der Staatssparten verschiedenste Lösungen vorstellbar sind.

In diesem System können – und müssen zum Teil – mehrere Staatssparten sich das Aufkommen aus einer Steuerart teilen.
Um die Systemtransparenz zu wahren, sollte sich aber keine Staatssparte aus mehr als einer Steuerart finanzieren.